MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen
MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen gif e.V. | Flächenermittlung im gewerblichen Bestand
MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen
gif e.V. | Flächenermittlung im gewerblichen Bestand
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Herausgeber |
gif e.V. – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. |
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Vollständiger Titel |
Mietfläche für Gewerbeflächen (MF/G) |
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Anwendungsbereich |
Büro, Einzelhandel, Verkaufsflächen, gemischte Gewerbeobjekte |
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Geltungsbereich |
Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH-Raum) |
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Relevanz für Linsinger ZT |
Grundlage für rechtssichere Flächenermittlung bei Gewerbemietverhältnissen |
Was ist MF/G?
Die gif MF/G definiert, wie die anrechenbare Mietfläche bei gewerblichen Immobilien zu ermitteln und zu dokumentieren ist. Sie wird von der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. herausgegeben und hat sich im DACH-Raum als anerkannte Grundlage für gewerbliche Mietverträge etabliert.
Im Unterschied zu bautechnischen Normen wie der ÖNORM B 1800 oder der DIN 277 ist MF/G primär auf die vertragliche Nutzung ausgerichtet: Sie legt fest, welche Flächenanteile einer Gewerbeeinheit für Mietzwecke relevant sind – und schafft damit eine einheitliche Basis für Vermieter, Mieter, Investoren und Sachverständige.
Anwendungsbereich
MF/G kommt überall dort zum Einsatz, wo Gewerbeflächen vermietet, bewertet oder transaktioniert werden. Typische Anwendungsfälle bei Linsinger ZT:
▪ Bürogebäude und Büroetagen
▪ Geschäftslokale und Einzelhandelsflächen
▪ Verkaufs- und Ausstellungsflächen
▪ Gemischt genutzte Gewerbeobjekte
Das Ergebnis einer MF/G-Aufnahme ist eine prüffähige Flächendokumentation, die direkt als Grundlage für Mietvertragsverhandlungen, Immobilienbewertungen oder Due-Diligence-Prozesse verwendet werden kann.
Abgrenzung zu anderen Normen
Im DACH-Raum existieren mehrere Normen zur Flächenermittlung mit unterschiedlichen Zwecken:
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Norm |
Herausgeber |
Primärer Anwendungsbereich |
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MF/G |
gif e.V. (D) |
Mietverträge Gewerbe – Grundlage für die Mietzinsberechnung |
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ÖNORM B 1800 |
ASI (AT) |
Baurechtliche Flächenermittlung, Baubewilligung, Wohnnutzfläche |
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DIN 277 |
DIN (D) |
Bauplanung, technische Gebäudedokumentation, Kostenermittlung |
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MF/W |
gif e.V. (D) |
Mietfläche für Wohnräume |
Die Kenntnis dieser Abgrenzungen ist in der Praxis entscheidend: Eine nach ÖNORM B 1800 oder DIN 277 ermittelte Fläche kann von der gif MF/G abweichen – mit direkten Konsequenzen für den Mietvertrag.
Laserscanning als Messmethode
Linsinger ZT GmbH führt MF/G-Aufmaße ausschließlich mit terrestrischem Laserscanning durch. Gegenüber dem klassischen Handaufmaß bietet diese Methode wesentliche Vorteile:
▪ Millimetergenaue Punktwolken als nachvollziehbare Messbasis
▪ Lückenlose geometrische Dokumentation aller relevanten Raumkanten und Wandverläufe
▪ Reproduzierbarkeit und Prüffähigkeit der Ergebnisse
▪ Deutlich kürzere Aufnahmezeiten im laufenden Betrieb
▪ Basis für weiterführende Leistungen: Grundrisse, Schnitte, BIM-Modelle
Die Punktwolke bleibt als Rohdatum archivierbar und kann bei späteren Nachfragen oder Streitigkeiten als Messnachweis herangezogen werden – ein klarer Vorteil gegenüber manuellen Aufmaßmethoden.
Nutzen für Auftraggeber
Eine normgerechte MF/G-Aufnahme durch Linsinger ZT GmbH liefert rechtssichere Flächenwerte, die direkt in Mietvertragsverhandlungen, Immobilienbewertungen oder Transaktionsprozesse einfließen können. Typische Auftraggeber sind Eigentümer gewerblicher Liegenschaften, Asset-Manager, Immobilienmakler und Hausverwaltungen.
Die Kombination aus anerkannter Messnorm und modernster Scaningtechnologie macht das Ergebnis belastbar – unabhängig davon, ob es für einen Neuvermietungsprozess, eine Portfoliobewertung oder einen Rechtsstreit benötigt wird.