MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen

MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen gif e.V. | Flächenermittlung im gewerblichen Bestand

MF/G – Mietfläche für Gewerbeflächen

gif e.V. | Flächenermittlung im gewerblichen Bestand

Herausgeber

gif e.V. – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.

Vollständiger Titel

Mietfläche für Gewerbeflächen (MF/G)

Anwendungsbereich

Büro, Einzelhandel, Verkaufsflächen, gemischte Gewerbeobjekte

Geltungsbereich

Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH-Raum)

Relevanz für Linsinger ZT

Grundlage für rechtssichere Flächenermittlung bei Gewerbemietverhältnissen

Was ist MF/G?

Die gif MF/G definiert, wie die anrechenbare Mietfläche bei gewerblichen Immobilien zu ermitteln und zu dokumentieren ist. Sie wird von der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. herausgegeben und hat sich im DACH-Raum als anerkannte Grundlage für gewerbliche Mietverträge etabliert.

Im Unterschied zu bautechnischen Normen wie der ÖNORM B 1800 oder der DIN 277 ist MF/G primär auf die vertragliche Nutzung ausgerichtet: Sie legt fest, welche Flächenanteile einer Gewerbeeinheit für Mietzwecke relevant sind – und schafft damit eine einheitliche Basis für Vermieter, Mieter, Investoren und Sachverständige.

Anwendungsbereich

MF/G kommt überall dort zum Einsatz, wo Gewerbeflächen vermietet, bewertet oder transaktioniert werden. Typische Anwendungsfälle bei Linsinger ZT:

▪  Bürogebäude und Büroetagen

▪  Geschäftslokale und Einzelhandelsflächen

▪  Verkaufs- und Ausstellungsflächen

▪  Gemischt genutzte Gewerbeobjekte

Das Ergebnis einer MF/G-Aufnahme ist eine prüffähige Flächendokumentation, die direkt als Grundlage für Mietvertragsverhandlungen, Immobilienbewertungen oder Due-Diligence-Prozesse verwendet werden kann.

Abgrenzung zu anderen Normen

Im DACH-Raum existieren mehrere Normen zur Flächenermittlung mit unterschiedlichen Zwecken:

Norm

Herausgeber

Primärer Anwendungsbereich

MF/G

gif e.V. (D)

Mietverträge Gewerbe – Grundlage für die Mietzinsberechnung

ÖNORM B 1800

ASI (AT)

Baurechtliche Flächenermittlung, Baubewilligung, Wohnnutzfläche

DIN 277

DIN (D)

Bauplanung, technische Gebäudedokumentation, Kostenermittlung

MF/W

gif e.V. (D)

Mietfläche für Wohnräume

Die Kenntnis dieser Abgrenzungen ist in der Praxis entscheidend: Eine nach ÖNORM B 1800 oder DIN 277 ermittelte Fläche kann von der gif MF/G abweichen – mit direkten Konsequenzen für den Mietvertrag.

Laserscanning als Messmethode

Linsinger ZT GmbH führt MF/G-Aufmaße ausschließlich mit terrestrischem Laserscanning durch. Gegenüber dem klassischen Handaufmaß bietet diese Methode wesentliche Vorteile:

▪  Millimetergenaue Punktwolken als nachvollziehbare Messbasis

▪  Lückenlose geometrische Dokumentation aller relevanten Raumkanten und Wandverläufe

▪  Reproduzierbarkeit und Prüffähigkeit der Ergebnisse

▪  Deutlich kürzere Aufnahmezeiten im laufenden Betrieb

▪  Basis für weiterführende Leistungen: Grundrisse, Schnitte, BIM-Modelle

Die Punktwolke bleibt als Rohdatum archivierbar und kann bei späteren Nachfragen oder Streitigkeiten als Messnachweis herangezogen werden – ein klarer Vorteil gegenüber manuellen Aufmaßmethoden.

Nutzen für Auftraggeber

Eine normgerechte MF/G-Aufnahme durch Linsinger ZT GmbH liefert rechtssichere Flächenwerte, die direkt in Mietvertragsverhandlungen, Immobilienbewertungen oder Transaktionsprozesse einfließen können. Typische Auftraggeber sind Eigentümer gewerblicher Liegenschaften, Asset-Manager, Immobilienmakler und Hausverwaltungen.

Die Kombination aus anerkannter Messnorm und modernster Scaningtechnologie macht das Ergebnis belastbar – unabhängig davon, ob es für einen Neuvermietungsprozess, eine Portfoliobewertung oder einen Rechtsstreit benötigt wird.

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@LINSINGER_VERMESSUNG

#linsinger #vermessung

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